München Crime
§1 Allgemeines
§1.1 Es gibt ein Familien-Outfit welches von der Leitungsebene festgelegt wird. Dies ist bei allen illegalen aktionen stest zu tragen.
§1.2 Mitglieder sind stets erkennbar zu sein durch tragen mindestens der Weste (falls nicht vorhanden durch das entsprechende Oberteil). Es gibt keine Ausnahme, nicht erkennbar zu sein.
§1.3 Als Familienmitglied hat man kein Privatleben, man repräsentier immer die Familie.
§1.4 Frakfarben sind nicht erforderlich, außer dies wurde von der Frakleitung festgelegt.
§1.5 Ein Raub jeglicher Art sollte mindestens einmal pro Woche stattfinden.
§1.6 Illegale Gegenstände dürfen nicht in Fahrzeugen gelagert werden. (max. 15 min).
§1.7 Eine Frak darf maximal 15 Mitglieder haben.
§1.8 Der Polizei dürfen keine Waffen entwendet werden, bis auf Munition und Westen. (Bitte Allgemeines Regelwerk beachten $6.5).
§1.9 Der Bestand des Familien Lagers darf nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden.
§2 Routen
§2.1 Routenverteilung ist IC auszumachen, jedoch sollte keine Frak alle Routen besitzen. (Achtet auf Verhältnismäßigkeit).
§2.2 Sollte die Polizei auf der Route auftauchen und man ist am Verarbeiten produzieren, darf man, wenn auf einen gezielt wird, keine Waffe ziehen und es ist Folge zu leisten. Des Weiteren darf während der Animation in Anwesenheit der Polizei (mit Waffe bedroht) nicht gefunkt werden.
§2.3 Offroad Routen sind auch nur mit Offroad Fahrzeugen zu befahren.
§3 Anwesen
§3.1 Es erfolgt eine automatische Schussfreigabe durch unerlaubtes Betreten eines Frak Anwesens.
§3.2 Auf dem Anwesen ist es nicht erlaubt Illegale Pflanzen anzubauen oder den NPCs illegelae Substanzen zu verkaufen. (1km abstand vom Anwesen).
§4 Blood-IN | Blood-Out
§4.1 Ein Blood-in ist die Aufnahme in die Familie und das Versprechen, keine Routen und Informationen weiter zu geben.
§4.2 Ein Blood-in muss durch das Blut des neuen Mitglieder bezeugt werden. (z.B.: Schuss in die Schulter).
§4.3 Entstandene Wunden müssen fachgerecht von geschultem Personal behandelt werden. Diese müssen informiert werden, dass es ein Blood-in ist. (Das Personal unterliegt der Schweigepflicht).
$4.4 Bei einem Blood-in oder Blood-out geht der Besitz des Spielers nicht automatisch in den Besitz der Gruppierung über. Dies kann auch nicht erzwungen werden. (Ausnahmen sind die Frak gestellte Fahrzeuge, Drogen und Waffen diese müssen zurückgegeben werden).
§4.5 Blood-out erfordert immer einen Kopfschuss, der Betroffene darf sich nach dem Ausbluten (Rettungsdienst darf nicht selbstständig gerufen werden)an nichts mehr erinnern, was die Frak betrifft. Es gibt keine Ausnahme in jeglicher Form.
§4.6 Es muss einen Nachweis des Blood-outs geben. Es muss das Ballistisches Trauma nachgewiesen werden durch Video oder Foto. Ein Nachschuss ist erlaubt.
§4.7 Die Leiche nach dem Blood-out darf nicht mehr bewegt werden.
§4.8 Nur die Leitung darf Blood-ins und Blood-outs durchführen oder Beauftragen.
§4.9 Das Verlassen einer Familie ist nur durch eine Blood-out möglich.
§5 Krieg
§5.1 Ein Krieg muss per Fraktions Ticket auf dem Discord angemeldet und genehmigt werden. (Von der Fraktionsverwaltung)
§5.2 Es muss einen triftigen Grund geben, welcher im Ticket besprochen werden muss. Es muss eine Verhältnismäßigkeit geben. es darf maximal eine Route gefordert werden.
§5.3 Grüne Zonen während eines Krieges sind: BF und KH. (Längerer Aufenthalt als Schutz ist zu unterlassen).
§5.4 Ein Krieg geht maximal zwei Wochen.
§5.5 Der Verlierer bekommt einen Aufbauschutz von drei Wochen. (Damit ist gemeint dass das kein Krieg gegen diese in der Zeit beantragt werden kann.)
§5.6 Man darf während des Krieges nicht die Lager der anderen Fraktionen plündern.
§5.7 Nur die Führung darf einen Krieg aussprechen.
§6 Raid einer Familie
§6.1 Bei einem Raid dürfen nur 50% von einer Sache gefordert werden.
§6.2 Muss im Support mündlich genehmigt werden von einem Admin.
§7 Raub | Geiselnahme | Verfolgung
§7.1 Bei einer Geiselnahme steht stets das RP im Vordergrund und nicht die Forderung.
§7.2 Es ist untersagt, in den letzten 45 Minuten vor Server-Restart einen Raub / Überfall / Geiselnahme oder Drogen zu verkaufen. es ist darauf zu achten, dass es möglich ist, die RP-Situation innerhalb der aktuellen Server-Periode zu beenden. (Falls mehr Zeit nötig ist, im Support anfragen ob der Restart angepasst werden kann.)
§7.3 Geiseln, welche sich kooperativ zeigen, dem RP mitziehen und alles anbieten, um dem RP zu folgen, dürfen am Ende nicht sterben. (Falls ein RP Hintergrund gegeben ist gibt es Ausnahmen.)
§7.4 Es ist verboten, Neulinge zu entführen (min. 24h Spielzeit).
§7.5 Gruppierungen müssen ohne die Hilfe von anderen Parteien eine Geiselnahme durchführen.
§7.6 Bei der Flucht mpssen die Beute und das Fluchtfarzeug mindestens 20 Minuten ausgeparkt bleiben. (Die Zeit läuft erst, nachdem der letzte der Familie keinen Polizei Kontakt mehr hat.) Nach Ablauf der Zeit muss die Beute aus den Autos restlos in das Fraktionslager umgelagert werden.
§7.7 Geiselnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie aus dem RP hervorgehen. Eine Geisel darf nicht aus der eigenen Fraktion kommen. Wiederholte Geiselnahmen sind zu unterlassen.
§7.8 Geiselnahme sind erst ab 2 Sternen möglich.
§7.9 Polizisten als Geisel nehmen:
1 Polizisten ab 6 Polizisten im Dienst (3 Sterne)
2 Polizisten ab 10 Polizisten im Dienst (5 Sterne)
Es dürfen maximal 2 Polizisten als Geisel genommen werden.
§7.10 Der Polizei dürfen im Dienst die Schusswaffen nicht abgenommen werden.
Tipp:
Tazer -> Batterie entfernt
Waffen -> Magazin entfernt
§7.11 Eine Geisel ist maximal 25000€ Wert.
Der Bürgermeister und der Polizeipräsident stellen eine Ausnahme (35k)
§7.12 Pro Geisel darf nur eine Forderung gestellt werden.
§7.13 Es sind maximal vier Geiseln gestattet.
§7.14 Forderungen können von der Polizei abgelehnt werden. (Handeln ist angesagt)