Polizei München
§1 Allgemeines
§1.1 Korruption ist mit Absprache des Supports in gewissem Maße erlaubt. Über Razzien und Waffen darf nichts erzählt oder vergebn werden.
§1.2 Es darf nur ein Gefangener pro Fahrzeug transportiert werden.
§1.3 Rechte müssen den Tätern im Auto vorgelesen werden im Beisein eines zweiten Polizisten.
§1.4 Es ist untersagt, Kollegen zu verletzen, entstandene Kosten müssen eigenständig übernommen werden.
§1.5 Das pitten ist erst nach ca. 10 Minuten erlaubt und erfordert eine Freigabe vom Dienstgrad höchsten im Dienst.
§1.6 Falls Leute auf der Route am Verarbeiter produzieren sind und durch die Pol gestellt werden dürfen diese nicht erschossen/ durchsucht/ verhaftet werden, während der Animation.
§2 Dienstvorschriften
§2.1 An diese müssen sich alle Polizisten jederzeit halten. Bei Missachtung ist mit Sanktionen zu rechnen.
§2.2 Die Dienstvorschrift ist in dem dafür vorgesehen Dokument zu finden.
§2.3 Änderungen sind dem Team und der Leitungsebene der Polizei vorbehalten und sind anzukündigen.
§3 Razzia
§3.1 Für eine Razzia ist ein staatlicher Durchsuchungsbeschluss durch die Staatsanwaltschaft oder der Richterschaft von Nöten.
§3.2 Es werden nur 80% der illegalen Gegenstände entnommen.
§3.3 Die ersten drei Beschlüsse sind eine Woche lang gültig und beinhaltet einen Versuch.
§3.4 Sollten diese misslingen, erfolgt ein vierter Beschluss, welcher bis zum Erfolg gilt.
§4 Asservatenkammer
§4.1 Für die Asservatenkammer wird eine polizeiliche Geisel benötigt. (Ab vier Sternen)
§4.2 Es darf nur die Asservatenkammer durchsucht werden und nicht die behördliche Waffenkammer.
§4.3 Bei der Asservatenkammer darf keine Geld oder Lösegeld gefordert werden.
§4.4 Nur zwei Dinge (davon 50%), die in der Asservatenkammer sind, dürfen gefordert werden.
§4.5 Ein Asservatenkammertransport muss eine Stunde vohrer staatliche angekündigt sein.
§5 Helikopter
§5.1 Wärmebild ist auf dem Heli erlaubt, bis auf bei Räuben.
§5.2 Dieser darf nur kit der entsprechenden Ausbildung und Genehmigung der Führungsebene genutzt werden.
§5.3 Es dürfen macimal zwei Polizei Helis und ein SEK Heli ausgeparkt sein.
§6 Spezialeinsatzkommando
§6.1 SEK darf zu Schießereien, Räuben und Razzien angefordert werden.
§6.2 Es dürfen keine Namen der Mitglieder genannt werden, sondern nur die Decknamen.
§6.3 Bei einer Einlieferung als Patient muss um ein privat Zimmer gebeten werden, um dort die Maske abzunehmen und behandelt zu werden.
§7 Landeskriminalamt
§7.1 Müssen am Krankenhaus der Leitungsebene den Ausweis zeigen oder den Angestellten preisgeben, dass sie Kriminalbeamte sind, wenn sie Tatverdächtige begleiten.
§7.2 Bei einer Einlieferung als Patient muss um ein privat Zimmer gebeten werden, um dort die Maske abzunehmen und behandelt zu werden.
§8 Raub | Geiselnahme
§8.1 Geiseln haben die höchste Priorität und sind jederzeit im Fokus zu behalten.
§8.2 Pro Geisel wird nur eine Forderung genehmigt. (Max. 25000€).